Der Sonne so nah

Das Bürgerbudget 2024 ist aufgebraucht. Es werden keine Anträge mehr angenommen.
Anfragen zum Bürgerbudget richten Sie bitte an: buergerbeteiligung@kreis-gr.de

Bürgerbudget für den Landkreis Görlitz

Der Freistaat Sachsen stellt dem Landkreis Görlitz in diesem Jahr ein »Bürgerbudget« in Höhe von rund 38.000 Euro zur Verfügung. Sie sind aufgerufen dazu Projektideen einzureichen, die die Bürgerbeteiligung stärken und Themen wie die Entwicklung des ländlichen Raums, den Strukturwandel, oder die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beinhalten. Das kommunale Bürgerbudget bietet die Möglichkeit, gemeinwohlorientierte Projekte in der eigenen Kommune oder gemeindeübergreifend umzusetzen.

Ziel soll es sein, Projekte zu unterstützen, die auf innovative und kreative Art und Weise die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an der Gesellschaft fördern. Die Projekte können unterschiedliche Formate annehmen, zum Beispiel: Workshops, Podiumsdiskussionen, Informationsveranstaltungen, Umfragen oder partizipative Entscheidungsprozesse. Neben Veranstaltungen sind alle guten Ideen gefragt, die den Gemeinsinn fördern. Geringfügige Anschaffungen oder der Werterhalt bestehende Infrastruktur sind ebenfalls möglich.

Gesucht werden insbesondere Projekte, die:

  • eine breite Zielgruppe ansprechen,
  • den Austausch und die Vernetzung der Teilnehmenden fördern,
  • Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, ihre Anliegen und Ideen einzubringen und aktiv mitzugestalten,
  • innovative Konzepte für die Umsetzung von Bürgerbeteiligung für konkrete Themen und Projekte vor Ort entwickeln und erproben,
  • interkommunal den Zusammenhalt im ländlichen Raum stärken,
  • Kinder und Jugendliche bei der Umsetzung ihrer Ideen unterstützen.

Die Einreichung von Projektideen ist ab sofort möglich. Ist das verfügbare Budget aufgebraucht, wird das Online-Formular zur Antragstellung deaktiviert und es können keine Anträge mehr gestellt werden. 

Die Umsetzung der ausgewählten Projekte wird finanziell mit bis zu 5.000 Euro unterstützt. Der Fördersatz beträgt 100 Prozent.

Antragsteller, Zuwendungsempfänger und Projektverantwortliche sind die Städte und Gemeinden im Landkreis Görlitz. Sie können sich freier Träger als Unterstützer bedienen und sie mit der konkreten Umsetzung beauftragen.

Die Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt Görlitz. Die Zuwendungen werden an die Zuwendungsempfänger mit Bestandskraft des Bescheides ausgereicht. Ein Rechtsanspruch auf deren Gewährung besteht nicht. Die Mittel werden fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Budgets vergeben. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2024. Die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel ist spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme in vereinfachter Form nachzuweisen.